Energieeinsparungsförderrichtlinie
Die Gemeinde Fridolfing verfolgt das Ziel, dem Treibhauseffekt durch geeignete Energieeinsparungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.06.2018 beschlossen, die in dieser Richtlinie festgelegten Energieeinsparungsmaßnahmen zu bezuschussen.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 03.04.2025 wurde die Richtlinie mit Wirkung vom 01.01.2025 geändert.
Wie beantrage ich einen Zuschuss?
1. Antrag Auswählen
- Sie haben die Möglichkeit einen Antrag für eine Anschaffung ab 2025 (siehe Nr. 2.1 – 2.6 der Richtlinie) oder
- für eine Altanlage (Anschaffung für die Jahre 2020-2024 siehe Nr.2.7 der Richtlinie) zu stellen.
2. Antrag ausfüllen
- Ein Antrag ist Online oder alternativ im pdf Format möglich.
3. Nachweise erbringen
- Nachweise (z.B. Rechnungen) können Sie im PFD- oder JPG Format hochladen oder Ihrem E-Mail als Anhang beifügen
- Bei Anträgen in Papierformat legen Sie eine Kopie Ihrer Nachweise bei.
4. Antrag übermitteln
- Den Online-Antrag können Sie mit Klick auf Senden an die Gemeinde übermitteln im PDF-Format schicken Sie den Antrag per E-Mail oder im Papierformat (Drucker erforderlich) an uns.
Bitte wählen Sie:
Ich beantrage einen Zuschuss für getätigte Anschaffungen ab dem Jahr 2025
Online-Antrag: hier
Alternativ: Antrag im PDF-Format: hier
Ich beantrage einen Zuschuss für die im Jahr 2020 - 2024 getätigte Anschaffung:
Online-Antrag: hier
Alternativ: Antrag im PDF-Format: hier
Die Energieeinsparungsrichtlinie finden Sie hier: Richtlinie
Rückfragen in der Gemeindeverwaltung bei:
Geschäftsleiter Robert Speigl
Zimmer-Nr. 22
Tel. 08684/9889-17
E-Mail: robert.speigl@fridolfing.bayern.de