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Energieeinsparungsförderrichtlinie

Die Gemeinde Fridolfing verfolgt das Ziel, dem Treibhauseffekt durch geeignete Energieeinsparungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.06.2018 beschlossen, die in dieser Richtlinie festgelegten Energieeinsparungsmaßnahmen zu bezuschussen.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 03.04.2025 wurde die Richtlinie mit Wirkung vom 01.01.2025 geändert.

Antrag für eine Altanlage, Anschaffung für die Jahre 2020-2024 (siehe Nr. 2.7 der Richtlinie)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß Nrn. 2.7 und 4.7 der Richtlinie der Gemeinde Fridolfing zur Förderung der Energieeinsparung und Reduzierung des CO²- Ausstosses vom 23.05.2025.
Hinweis: Antragstellung ist bis 31.12.2025 möglich.

Bei Versandblockade des Formlars (i.d.R. aus Sicherheitsgründen) empfehlen wir als Alternative das entsprechende PDF-Formular: hier

Antrag für eine Altanlage (Anschaffung für die Jahre 2020-2024 (siehe Nr. 2.7 der Richtlinie)

Antrag zur Energieeinsparungsrichtlinie bis 12 2024
Antragsteller

Im folgenden Feld bitte Kurzangaben zum Gerät oder der Neuanlage (Art des Gerätes oder der Anlage, Hersteller, Kaufpreis, Nennleistung, Speicherkapazität etc.

Wichtiger Hinweis: Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden.

Sonstige Hinweise:
Hiermit bestätige ich, dass für die o.g. Anschaffung keine Förderung nach der Energieeinsparungsförderrichtlinie der Gemeinde Fridolfing alter Fassung gewährt wurde. Ich versichere, dass alle Angaben richtig und vollständig sind und dass das erworbene Neugerät bzw. die erworbene Neuanlage in meinem Privathaushalt und/oder meinem Geschäftsbetrieb in Fridolfing zum Einsatz kommt.
Der Rechnungsbeleg und der Registerauszug aus dem Markstammregister (MaStR) sind zwingend erforderlich. Die für die Auszahlung des Zuschusses notwendigen Angaben zu Energielabel, Nennleistung bzw. Kapazität für das erworbene Neugerät bzw. Neuanlage liegen diesem Antrag bei. Vom Inhalt der Richtlinie der Gemeinde Fridolfing zur Förderung der Energieeinsparung und Reduzierung des CO²- Ausstoßes (Energieeinsparungsförderrichtlinie) vom 23.05.2025 habe ich Kenntnis genommen.
Für Rückfragen kann die Gemeindeverwaltung mit mir telefonisch oder per Mail Kontakt aufnehmen.