Energieeinsparungsförderrichtlinie
Die Gemeinde Fridolfing verfolgt das Ziel, dem Treibhauseffekt durch geeignete Energieeinsparungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.06.2018 beschlossen, die in dieser Richtlinie festgelegten Energieeinsparungsmaßnahmen zu bezuschussen.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 03.04.2025 wurde die Richtlinie mit Wirkung vom 01.01.2025 geändert.
Antrag für eine Altanlage, Anschaffung für die Jahre 2020-2024 (siehe Nr. 2.7 der Richtlinie)
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß Nrn. 2.7 und 4.7 der Richtlinie der Gemeinde Fridolfing zur Förderung der Energieeinsparung und Reduzierung des CO²- Ausstosses vom 23.05.2025.
Hinweis: Antragstellung ist bis 31.12.2025 möglich.
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