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Energieeinsparungsförderrichtlinie

Haushalte erhalten von der Gemeinde einen Zuschuss für Energiesparmaßnahmen

Die Gemeinde Fridolfing verfolgt das Ziel, dem Treibhauseffekt durch geeignete Energieeinsparungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.06.2018 beschlossen, die in dieser Richtlinie festgelegten Energieeinsparungsmaßnahmen zu bezuschussen. Mit Beschluss des Energie-, Umwelt- und Bauausschusses vom 15.11.2022 wurde die Richtlinie mit Wirkung vom 01.01.2023 wie folgt geändert:


Wofür gibt es einen Zuschuss?
1. Wofür gibt es einen Zuschuss?
Für den Neuerwerb (Anschaffung 2018 oder später einschließlich anfallender Installationskosten) von elektronischen oder elektrischen Geräten, Einrichtungen und Anlagen, welche der Einsparung von Energie dienen, erhält jeder Fridolfinger Stromkunde einen Zuschuss aus Mitteln dieser Richtlinie, wenn der Nachweis für den Kauf dieses Gerätes erbracht wird.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Berechnung nach Nr. 3 dieser Richtlinie.
Die Gemeinde Fridolfing will hierdurch einen Anreiz geben, energieeffiziente Anschaffungen zu tätigen. Dadurch wird für die Fridolfinger Stromkunden nicht nur der Geldbeutel durch geringere Betriebskosten, sondern auch die Umwelt durch eingesparte Primärenergie und Treibhausgasemissionen geschont.

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Folgendes Formular zur Antragstellung ist im Rathaus oder auf der Internetseite der Gemeinde zum Download erhältlich:
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß der Richtlinie der Gemeinde Fridolfing zur Förderung der Energieeinsparung und Reduzierung des C02-Ausstosses"
Die Gemeinde Fridolfing gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien als freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Zuwendung besteht nicht. Die Gemeinde entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen im Rahmen der verfübaren Haushaltsmittel.

Wie hoch ist der Zuschuss?

3.1 Jährlicher Zuschuss
3.1.1. Zuschuss für Tarifkunden
Der Zuschuss der Gemeinde für Tarifkunden beträgt jährlich 1,00 Cent pro kWh des vom Stromanbieter abgerechneten Stroms. Als Grundlage für die Berechnung dient die Jahresabrechnung des jeweiligen Stromanbieters.
3.1.2 Zuschuss für Sondervertragskunden
Der Zuschuss der Gemeinde für Sondervertragskunden beträgt jährlich 0, 11 Cent pro kWh des vom Stromanbieter abgerechneten Stroms. Als Grundlage für die Berechnung dient die Jahresabrechnung des jeweiligen Stromanbieters.
3.2 Kumulierungsmöglichkeit
Grundsätzlich wird der Zuschuss für das Jahr gezahlt, in dem die entsprechenden Anschaffungen getätigt wurden. Übersteigen die Anschaffungskosten eines Jahres den zustehenden Zuschussbetrag, kann der übersteigende Betrag in den nächsten Jahren zur Antragstellung wiederverwendet werden.
Nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommene Zuschussbeträge können auch für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren für spätere Anschaffungen angespart werden.
Eine Vorweggewährung über den jährlich zustehenden Förderbetrag hinaus für zukünftige Zeiträume ist allerdings nicht möglich.
Die Kumulierungsmöglichkeit soll einen Anreiz zur Anschaffung von größeren Haushaltsgeräten schaffen. Sollte dieses Modell gewählt werden, ist dies auf dem Antrag entsprechend zu vermerken. Für die nicht in Anspruch genommenen Zeiträume sind die jeweiligen Jahresabrechnungen des Stromanbieters vorzulegen.

Bagatellgrenze und Auszahlungszeitpunkt
Für die Antragstellung wird eine Bagatellgrenze in Höhe von 10,00 € festgelegt. Es ist jedoch möglich, Rechnungen Über mehrere Jahre anzusammeln und bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Zustehende Zuschüsse aus den Vorjahren verfristen in diesem Falle nicht.
Die Zuschüsse werden zweimal jä¤hrlich (30.06. und 31.12.) gesammelt an die Antragsteller ausbezahlt.

Die Gemeinde Fridolfing gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien als freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Zuwendung besteht nicht. Die Gemeinde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rückfragen in der Gemeindeverwaltung bei:
Geschäftsleiter Robert Speigl
Zimmer-Nr. 22
Tel. 08684/9889-17
E-Mail: robert.speigl@fridolfing.bayern.de

Die Energieeinsparungsförderrichtlinie finden Sie hier zum Download:

Energieeinsparungsförderrichtlinie 2023

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Das Formular zur Antragstellung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung