Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 02.07.2026 die 21. Änderung des Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord" als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Jedermann kann die Satzung mit Begründung im Rathaus der Gemeinde Fridolfing, Hadrianstraße 28, 83413 Fridolfing, Zimmer-Nr. 14 (1. Stock), während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
